TT Dienstag, 25.06.2019 Der Verfassungsgerichtshof teilt die Bedenken des Landesverwaltungsgerichts zur Bausperre der Gemeinde Götzens nicht. Für viele Tiroler Bürgermeister ist die Gemeinde Götzens mit ihrem restriktiven Kurs in der Bekämpfung von Zuzug und explodierenden Grundpreisen ein Vorbild. Angesichts des Immobilienbooms hat Bürgermeister Josef Singer die Vorgaben für größere Wohnprojekte, Umwidmungen und Grundteilungen drastisch verschärft. Richtungsweisend könnte nun ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs sein, das die Bausperre der Gemeinde im Götzner Ortskern bestätigt. Wie berichtet, hat ein Bauträger die Abweisung eines Bauvorhabens beeinsprucht. Der Gemeinderat beschloss zur Absicherung eine Bausperre für den Ortskern und führte diese als weiteres Argument zur Abweisung des Bauvorhabens an. Der Fall landete vor dem Verfassungsgerichtshof, nachdem das Landesverwaltungsgericht die Bausperre als nicht verfassungskonform wertete. „Diese Ansicht teilt das Höchstgericht allerdings nicht. Das Urteil ist für uns ein voller Erfolg“, sagt BM Josef Singer. Aus seiner Sicht bedeute dies für die Gemeinde, dass „wir tatsächlich unsere Raumordnung auf die Götzner abstellen können“. Im Urteil, das der TT vorliegt, betont das Höchstgericht allerdings sinngemäß, dass ein Abstellen auf die in Götzens ansässige Bevölkerung noch keine Frage der Baustoppverordnung sei. Später, wenn die Gemeinde die konkreten Bauvorgaben festlegt, könne das aber noch ein Thema für den VfGH werden. Die Gemeinde gewinnt aus dem Urteil noch eine weitere Erkenntnis. „Wir können weiterhin die Richtlinien der Tiroler Wohnbauförderung als Schwellenwert für leistbares Wohnen verwenden.“ Es sei immer eine strittige Frage gewesen, wie denn „leistbar“ zu definieren sei. Die Bausperre läuft im Juli nach zwei Jahren aus. Verlängerung gibt es keine. In Hinkunft soll das leistbare Wohnen über das Örtliche Raumordnungskonzept, das kurz vor der Fertigstellung ist, sichergestellt werden. (dd, mas
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