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14. Dez. 20206 Min.

Dümmer geht immer

Symbolfoto

Der Wildermieminger Vizebürgermeister Martin Rupprechter hat sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2020 im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Erlassung eines Baubescheides zugunsten der Familie von Gemeindevorständin Isabella Zauscher durch Bürgermeister Klaus Stocker zu dessen „Verteidigung“ aufgeschwungen und am Ende seiner Schwurbelei folgende, für den Bürgermeister wenig schmeichelhafte Einschätzung abgegeben: „Der Bürgermeister kann nicht gescheiter sein, wie der Bausachverständige.

Das ist hart, liegt doch die Gescheitheits-Latte in diesem Fall allenfalls mauskniehoch, handelt es sich beim angesprochenen Sachverständigen doch um niemanden geringeren als den hinlänglich (amts)bekannten Herrn Architekt Prof. Dipl. Ing. Robert Pirschl.

Bei einer dermaßen ausgeprägten Analysefähigkeit des Herrn Vizebürgermeisters stellt sich einem glatt die Frage, ob sich dieses Grundgesetz der Intelligenz in weiterer, analoger Folge auch auf den Vizebürgermeister erstreckt und, falls dem nicht so wäre, weshalb er dann noch immer Vize ist.

Vielleicht hatte Karl Kraus ja doch Recht, als er meinte, dass „es bei gleicher Geistlosigkeit auf den Unterschied der Körperfülle ankommt. Ein Dummkopf sollte nicht zu viel Raum einnehmen.

Doch nun der Reihe nach. Die ausgesprochen schwierige Frage, die es im Zuge eines Verfahrens zur Erteilung einer Baubewilligung durch den Herrn Bürgermeister im Sommer 2019 primär zu klären galt, war folgende:

Wie groß darf die Wohnnutzfläche auf einer Sonderfläche Hofstelle sein?

Um das herauszufinden gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Es würde sich zum Beispiel anbieten, einen Blick in das Tiroler Raumordnungsgesetz zu werfen. Bereits nach 43 Seiten oder 44 Paragraphen hätte man das Rätsel zweifelsfrei gelöst.

Wer sich mit dem Lesen von Gesetzen jedoch schwer tut, der könnte alternativ in der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht im Landhaus anrufen und nachfragen. Das ginge auch sehr flott und es gibt dort vermutlich niemanden, das Reinigungspersonals miteingeschlossen, der diese Frage nicht auf Anhieb richtig beantworten könnte.

Wirklich ausgefuchst wäre es natürlich, wenn man einfach „Hofstelle“ und „Wohnnutzfläche“ gemeinsam googlen würde und schon nach 0,55 Sekunden wüsste, dass sich auf einer Sonderfläche Hofstelle bei 300 m² Wohnnutzfläche der Spaß jedenfalls aufhört.

Da der Sachverständige offenbar keinen blassen Schimmer von den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen hatte, er sich auch sonst nicht zu helfen wusste und Bürgermeister Stocker lt. Vizebürgermeister Rupprechter ja unmöglich gescheiter sein kann, wie der ebenso ahnungs- wie hilflose Sachverständige Pirschl, haben die zwei Kapazunder dann gemeinsam einen Bescheid fabriziert, den es erstens gar nie geben hätte dürfen und der zweitens in jeder anderen Gemeinde Tirols undenkbar gewesen wäre. Die Details des Desasters sind hier nachzulesen.

Wie ging es dann weiter?

Der Bauwerber, der über einen mehr als fragwürdigen, aber gültigen Baubescheid verfügte, begann umgehend mit den Bauarbeiten. Der Bürgermeister behauptete mit beharrlicher Ignoranz in trumpesker Manier über Wochen und Monate, dass rechtlich alles völlig in Ordnung wäre und mein Bericht über die Vorgänge falsch sei. Alternative Fakten gibt’s auch in Wildermieming.

Irgendwann hat dann die Oberbehörde den Bauakt der Gemeinde angefordert. Auch die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Zeugen wurden einvernommen und der Zubau einschließlich der Ferienwohnungen im Herbst 2020 annähernd fertiggestellt.

Ab hier wird es ein bisschen verzwickt!

Dies deshalb, weil der Bauherr dank der freundlichen Unterstützung durch den Herrn Bürgermeister und seinen Pirschl zwar keinen Schwarzbau errichtet hat, da er ja über einen gültigen Baubescheid verfügte, die neu gebauten Ferienwohnungen nun aber nicht vermieten kann, weil das Grundstück - zumindest derzeit - nicht über die dafür erforderliche Widmung verfügt.

Um auch dieses kleine Ungemach für seine Freunde vom Unterfeld aus der Welt zu schaffen, beraumt der Herr Bürgermeister Stocker am 09.12.2020 eine „öffentliche“ Sitzung des Gemeinderates um 20 Uhr (Beginn der Ausgangssperre) an und schließt damit die interessierte Öffentlichkeit und lästige Fragensteller wie den Herrn Weber von der Bürgerinitiative unter Androhung von polizeilichen Maßnahmen von diesem Spektakel aus.

Ein Zauscher-Special?

Bis auf einen Tagesordnungspunkt betrafen alle wirklich relevanten und von den üblichen Gemeinderatsroutinen abweichenden Punkte dieser Sitzung in irgendeiner Form die Familie Zauscher. Eine echte Weihnachts-Wünsch-Dir-Was-Sitzung.

In TOP 4 geht es um eine Grundparzelle, welche aus dem öffentlichen Gut herausgenommen werden soll, nachdem sie in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung deutlich unter Wert und ohne zwingenden Bedarf an ein Mitglied der Familie Zauscher verkauft worden war, obwohl der Verkauf bereits in einer Gemeinderatssitzung am 29.06.2016 insbesondere unter Hinweis auf eine bestehende Saugstelle der Feuerwehr abgelehnt wurde.

Deutlich unter Wert deshalb, weil Herr Zauscher nach Beschluss in TOP 5 das Grundstück zu einem Freundschaftspreis von 175 Euro/m² kaufen konnte, während eine andere, in Wildermieming offenbar weniger geschätzte Familie, ein paar Minuten zuvor nach Beschluss in TOP 4 noch 220 Euro/m² für ein vergleichbares Stück Wildermieming bezahlen musste.

Die Mutter des Käufers, Gemeindevorständin Isabella Zauscher soll, so hört man, während der Diskussion und Abstimmung über den Verkauf des Grundstücks an ihren Sohn den Saal, wie sonst bei Befangenheit üblich, vorsorglich nicht verlassen haben. Man weiß ja nie.

Nicht nur in diesem Fall hat das Wort „Familienbande“ einen ziemlich unappetitlichen Beigeschmack von Wahrheit.

In TOP 6 geht es weiter mit einem Antrag des Bürgermeisters zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Der Herr Bürgermeister betont dazu eingangs, dass das jetzt eine Sache wäre, an der wir sehr lange herumgetan haben.

Wen wundert’s, sind doch gewerbliche Nutzungen am Grundstück der Familie Zauscher auf Basis der bestehenden Hofstellen-Widmung unzulässig und eine legale Vermietung der neu gebauten Ferienwohnung damit unmöglich.

Es galt daher, in diesem schwierigen Fall ganz besonders kreativ zu sein. Notfalls könnte man es natürlich immer noch so machen wie am Strassberg, aber das ist eine andere Geschichte.

Mit der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes soll also der Weg dafür freigemacht werden, dass der Herr Zauscher seine Ferienwohnungen, die eigentlich gar nicht gebaut werden hätten dürfen, wenn der Bürgermeister auch nur einen blassen Schimmer von den geltenden rechtlichen Bestimmungen gehabt hätte, nun trotzdem vermieten kann.

Der Bürgermeister schlägt daher zur nachträglichen Sanierung seines Bescheides vor, das bestehende Raumordnungskonzept dahingehend zu ändern, dass an einer für die Familie Zauscher passenden Stelle folgende Ergänzung eingefügt wird:

Bei bereits bestehenden Hofstellen sind Widmungen als Sonderflächen mit gewerblicher Nebennutzung zulässig, wenn die Nutzung mit dem Freihalteziel der Flächen vereinbar ist und dies dem Ziel der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht. Diesbezügliche bauliche Erweiterungen sind dabei ausschließlich als Zubauten zu Bestandsgebäuden zulässig. Neubauten sind unzulässig. Die Steuerung über einen Bebauungsplan ist verpflichtend.

Spannend ist an dieser Stelle, dass der Herr Bürgermeister und sein Vize den ganzen Schlamassel nun vollumfänglich dem angeblich unwissenden Herrn Pirschl in die Schuhe schieben, der da leider, O-Ton Stocker, d’rübergestolpert sei.

Das ist ungefähr so, als würde jemand ernsthaft behaupten, sein Steuerberater hätte nicht gewusst, wie hoch der Normalsteuersatz in Österreich ist.

Wenn dem wirklich so wäre, dann würde sich wohl jeder vernünftige Mensch umgehend von solch einem Berater trennen.

Beim Zauscher-Special geht es dann weiter mit TOP 7 und einem Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Hofstellengrundstück der Familie Zauscher. Der diensteifrige Herr Bürgermeister beantragt hier die Umwidmung des Grundstückes seiner Spezis von „Sonderfläche Hofstelle“ in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zusätzlichen Wohnnutzfläche mit maximal 6 zusätzlichen Wohneinheiten zur gewerblichen Unterbringung von Gästen mit insgesamt maximal 20 Betten“.

Sehr hilfreich ist in diesem komplexen Zusammenhang natürlich, dass die Wohnungen schon gebaut sind. Da weiß man, was man beschließen muss und auch die „Stolpergefahr“ wird dadurch deutlich reduziert.

Richtig dreist wird es dann im TOP 8. Hier soll in einem Aufwaschen und zur gewerberechtlichen Sanierung auch noch gleich ein geeigneter Bebauungsplan für das Grundstück beschlossen werden, um die zeitnahe Vermietung der Wohnungen zu ermöglichen, obwohl weder das Raumordnungskonzept noch der Flächenwidmungsplan als Voraussetzung dafür aufgelegt und schon gar nicht rechtskräftig ist.

Nach Intervention durch GR Matthias Fink wird diese nepotistische Farce dem einen oder anderen Gemeinderat dann doch zu heiß und der Bürgermeister muss den Beschluss sichtlich verärgert von der Tagesordnung nehmen, um zu verhindern, dass der Gemeinderat am Ende noch dagegen stimmt.

Fassen wir also zusammen:

Der Bauwerber legt dem Bürgermeister ein an sich nicht genehmigungsfähiges Bauvorhaben zur Bewilligung vor. Der Bürgermeister holt sich zur Unterstützung den offenbar völlig ahnungslosen Bausachverständigen Pirschl und zusammen erteilen sie eine Baugenehmigung, obwohl dies weder das damals geltende Raumordnungskonzept noch der Flächenwidmungsplan in irgend einer Weise zugelassen hätte.

Dann wird monatelang behauptet, dass eh alles in Ordnung wäre und am Ende versucht man in einer Nacht- und Nebelaktion, Corona sei Dank unter Ausschluss der Öffentlichkeit, den Wahnsinn mit allen erdenklichen rechtlichen Tricks im Nachhinein zu genehmigen.

Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat!

Wer den Stocker und den Pirschl näher kennt, der ist vielleicht geneigt, ihnen zu glauben, dass sie es nicht besser können und auch nicht gewusst haben, was sie tun.

Verwunderlich ist allerdings, dass die Landwirtschaftskammer diese unglaubliche Geschichte auszugsweise für einen Imagefilm verwendet, in welchem die beratende Kammerjuristin völlig entspannt vor dem Corpus Delicti steht und ihr, so sieht es aus, in Anbetracht der Dimension des Zubaus auch nicht die geringsten Zweifel kommen.

Thomas Schweigl, Gemeinderat in Wildermieming, führender Funktionär der Landwirtschaftskammer, Beinahelandtagsabgeordneter und neuerdings auch noch Bezirksbauernobmann meint dazu, dass „man der Familie Zauscher und dem Hubert helfen muss, weil der kann da absolut nichts dafür. Und ist das heute jetzt die Erörterung, dass wir Schuldige finden, oder sagen kann, wenn man hinausgeht, der war‘s und der war‘s und der war‘s? Oder kann man sagen, okay, ein Teil des Gemeinderates, oder wie auch immer, bekennen sich zu dieser Lösung.

Die in Wildermieming praktizierte Unverbindlichkeit von geltenden gesetzlichen Regelungen erklärt Bürgermeister Stocker übrigens wie folgt: Wenn ein Beschluss, der vor 50 Jahren einmal gewesen ist, nicht mehr so die Gültigkeit hat, ich glaube, da machen wir nichts falsch, wenn man jungen Leuten hilft, damit sie sich eine zukünftige Existenz aufbauen können.“

Das ist doch schön, wenn der Bürgermeister entscheidet, welche Landesgesetze nach 50 Jahren noch gelten, und welche nicht.

Vor 50 Jahren war übrigens auch die Zeit, als man am Zauscherhof noch Felder und Äcker bestellte - und nicht deren Umwidmung bei einem ebenso willfährigen wie ahnungslosen Bürgermeister.

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