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- Sd
- 25. Nov. 2019
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Jan. 2020

Im Leitartikel der letzen Gemeindezeitung schrieb unser Herr Bürgermeister Klaus Stocker folgendes:
„Sagen Sie uns jederzeit, wenn Sie empfinden oder der Überzeugung sind, dass etwas nicht in Ordnung ist - aber bitte auf Augenhöhe und mit Respekt und Anstand gegenüber allen beteiligten Personen wie Bauwerbern, Raumplanern, Architekten aber auch Nachbarn und Anwohnern.“
Da ich naiver Weise dachte, es würde sich um ein ernst gemeintes Angebot handeln, teilte ich dem Bürgermeister also am 31.10.2019 meine Bedenken bezüglich eines von ihm genehmigten Bauvorhabens (hier) mit und bat ihn - selbstverständlich ausgesprochen anständig und respektvoll - um eine kurze Rückantwort bis zum 08.11.2019.
Seither sind mehr als drei Wochen vergangen und es wird, so hört man, bereits eifrig gebaut.
Mein höfliches und respektvolles Schreiben blieb hingegen unbeantwortet, was aber nicht weiter schlimm ist, da ich die Antworten auf meine Fragen zwischenzeitlich ohnehin von anderer Seite erhalten habe.
Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass ich den Bauwerber als freundlichen und sympathischen Menschen kennen gelernt habe und keinerlei Probleme mit ihm hatte oder habe.
Und, das sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt: ER muß sich im Baurecht auch nicht auskennen, das wäre die Aufgabe des Herrn Bürgermeister und seines Beraters Pirschl.
Worum geht es also?
Die Gemeinde Wildermieming hat dem Jungbauern Hubert Z. mit Bescheid vom 03.10.2019 eine baubehördliche Bewilligung zur Errichtung von drei zusätzlichen Ferienwohnungen, den Einbau eines Aufzugs, der Adaptierung der Privatwohnung und diverser Arbeitsräume sowie zum Einbau einer neuen Wohneinheit für die Altbauern auf dem Bauernhof der Familie Z. erteilt.
Der Bauernhof der Familie Z. ist als Sonderfläche „Landwirtschaftliche Hofstelle“ gewidmet und es befinden sich darauf bereits heute die Wohnung der Familie Z. sowie drei Ferienwohnungen.

Auf Sonderflächen für Hofstellen dürfen jedoch nur Hofstellen errichtet werden, deren Wohnnutzfläche samt den dazugehörenden Nebengebäuden und Nebenanlagen höchstens 300 m², in Ausnahmefällen 380 m², beträgt.
Im Rahmen der Bauverhandlung hat ein Nachbar, ebenfalls Bewohner einer Hofstelle, deshalb explizit nachgefragt, ob die für eine Hofstelle maximal zulässige Wohnnutzfläche von 300 m² nicht überschritten würde und es wurde ihm vom Bürgermeister Stocker und seinem Sachverständigen Pirschl ausdrücklich versichert, dass die Hofstelle auch nach der geplanten Bebauung mit vier weiteren Wohneinheiten, wie auch im Bescheid ausgeführt, den Vorgaben des Flächenwidmungsplanes entspräche.

Das ist, wieder einmal, eine glatte Lüge und man darf in diesem Zusammenhang wohl davon ausgehen, dass ein Kapazunder wie der Herr Professor Pirschl zumindest über rudimentäre Kenntnisse der geltenden Bestimmungen verfügt.
Laut Auskunft von Bürgermeister Stocker an Gemeinderat Fink beträgt die tatsächliche Wohnnutzfläche der Bestandswohnungen einschließlich der geplanten Zubauten in Summe übrigens ca. 530 m², weshalb eine Baubewilligung schon deshalb niemals hätte erteilt werden dürfen.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, weshalb sie dennoch erteilt wurde.
Licht ins Dunkel?
Der Bauwerber Hubert Z. ist der Sohn von Hermann und Isabella Z.. Hermann Z. war jahrelang Gemeinderat und hat den Herrn Stocker, so erzählt man es in Wildermieming, als Bürgermeister quasi „erfunden“. Seine Gattin Isabella Z. ist aktive Gemeinderätin, Gemeindevorstand und Mitglied des Bauausschusses. Die mit der Errichtung des Bauvorhabens beauftrage Baufirma ist das Bauunternehmen P., dessen Inhaber und Geschäftsführer Nikolaus P. ebenfalls Mitglied des Gemeinderates und des Bauausschusses ist. Beide, Z. und P., sind Mitglieder der Bürgermeisterliste „Frischer Wind“ von Klaus Stocker. Noch Fragen?
Fassen wir das Ganze also zusammen:
Der Bürgermeister und sein Kalfaktor mit der Wünschelrute (hier) genehmigen der Familie eines Mitglieds des Gemeinderates und der Bürgermeisterliste ein nicht einmal ansatzweise genehmigungsfähiges Bauprojekt, belügen einen Nachbarn bei der Bauverhandlung und besitzen dann auch noch die Chuzpe, im Bescheid zu behaupten, dass die Hofstelle auch nach der geplanten Bebauung mit vier weiteren Wohneinheiten den Vorgaben des Flächenwidmungsplanes entspräche.
Dreister geht's wohl nicht mehr.
Gemeinderat Fink hat übrigens bereits in der vorletzten Gemeinderatssitzung völlig zu Recht den Antrag gestellt, die Zusammenarbeit der Gemeinde mit den Herren Pirschl und Ofner unverzüglich zu beenden. Der Antrag hat es, wen wundert’s, auch Dank der Ablehnung durch die zum Teil oben genannten Herrschaften noch nicht einmal auf die Tagesordnung geschafft.
PS: Wie man hört, hat das Land Tirol inzwischen den Bauakt zur Überprüfung des Bescheides angefordert. Wir dürfen gespannt sein.
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