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Ein Experte für fast gar alles

Aktualisiert: 26. Jan. 2020

Ist ein Bebauungsplan erst einmal erlassen und ein Projekt eingereicht, dann wird es für Nachbarn und Anrainer extrem schwierig, auf das Bauvorhaben in irgend einer Form Einfluss zu nehmen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt dann meist der Bausachverständige. Er prüft, ob das Bauvorhaben den rechtlichen Bestimmungen entspricht und alle Auflagen eingehalten werden. Als Anwalt der Bürger sozusagen.


Ein Name taucht im Zusammenhang mit Bauprojekten in Wildermieming immer wieder auf.


Architekt Prof. Dipl.-Ing. Robert Pirschl


Er ist zweifellos ein Mann mit vielen Talenten. Er berät auch den Bürgermeister der Gemeinde Wildermieming als Bausachverständiger.


Laut seinem eigenen Dafürhalten ist er nicht nur ein profunder Experte für Wohnbau, Industriebau, öffentliche Bauten und Sportanlagenbau, Schätzgutachten für Liegenschaften, Gebäude und Schadensfälle. Er ist auch, manche behaupten sogar, mit großer Leidenschaft, Humanenergetiker und Lebensraum-Consulter.


Er, der Humanenergetiker und Lebensraum-Consulter Pirschl, gibt Menschen, die das brauchen Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, mittels Biofeedback oder Bioresonanz, mittels Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, mittels Magnetfeldanwendung, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen, mittels Cranio Sacral Balancing, durch Berücksichtigung bioenergetischer, geobiologischer, elektrobiologischer, baubiologischer und geomantischer Gesichtspunkte, durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik, mittels Feng Shui, Zen, Vastu bzw. anderer lebensraumrelevanter Aspekte verschiedener Epochen und Kulturen, mittels Numerologie, mittels Wassersuche sowie radiästhetischen Untersuchungen mit Rute, Pendel etc, mittels Wahrnehmung raumenergetischer Phänomene mit und ohne Geräteunterstützung, durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien.


Blöd ist, dass sich mit Pendel, Rute und der sanften Berührung von Einreichplänen bei Vollmond die korrekte Baumassendichte einer Wohnanlage so schwer herausfinden lässt.


Dazu ein kleines Beispiel:


Die Reitz & Fahrmaier OG hat im Jahr 2014 bei der Baubehörde der Gemeinde Wildermieming das Bauansuchen gestellt, auf dem Grundstück Grießlehnweg 2 eine Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten, 11 Tiefgaragenplätzen und 3 Stellplätzen im Freien zu errichten.

Auf Grundlage eines damals noch nicht rechtskräftig vorliegenden Bebauungsplans wurde die zulässige Baumassendichte vom Gemeinderat, völlig ungeeignet für dieses Siedlungsgebiet, mit 2,20 festgesetzt, woraus sich eine maximale Baumasse von 1.731,4 m³ ergab.


Obwohl von der Bauwerberin selbst in ihrem eigenen Bauansuchen die oberirdische Baumasse mit 2.813,35 m³ angegeben wurde, hat der Bürgermeister als zuständige Behörde unter Beiziehung (und Hilfestellung?) des Lebensraum-Consulters Robert Pirschl eine mündliche Verhandlung über dieses Bauansuchen anberaumt und auch durchgeführt, obwohl das Bauansuchen eigentlich ohne Verhandlung abzuweisen gewesen wäre.

Die Nachbarn machten im Zuge der Verhandlung auf diesen Umstand aufmerksam und hielten unter anderem dazu fest, dass Robert Pirschl offensichtlich nicht im Stande wäre, die Einhaltung der laut Bebauungsplan festgelegten Baumassendichte zu überprüfen.

Robert Pirschl gab dazu im Zuge der Verhandlung an, dass das Bauvorhaben von ihm (mittels Aurainterpretation?) auf seine Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der aktuellen Tiroler Bauordnung und den technischen Bauvorschriften sowie auf die Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Bestimmungen überprüft worden sei.

Diese Überprüfung habe eine vollständige Konformität mit allen geltenden Bestimmungen ergeben und wäre das Bauvorhaben demnach als durchführbar und genehmigungsfähig zu bewerten, und dies trotz der Tatsache, dass die Bauwerberin in ihrem Bauansuchen bestätigt hat, dass das Bauvorhaben erheblich zu groß ist.


Völlig unter dem Einfluss dieses offensichtlichen raumenergetischen Phänomens stehend musste der Bürgermeister die Verhandlung unterbrechen und konnte diese erst eine Woche später wieder fortsetzen.


Dabei wurde von den Nachbarn erneut die Pirschl’sche Baumassenberechnung in Frage gestellt.

Robert Pirschl hat daraufhin in seiner Stellungnahme nochmals bestätigt, dass er das Bauvorhaben neuerlich überprüft habe (mit einer Wünschelrute?), die Berechnung auch vom zuständigen Raumplanungsbüro (SIC!) geprüft und für richtig befunden wurde und die Baumasse nunmehr exakt 1.727,88 m³ betrage, wodurch sich eine Baumassendichte von 2,196 ergebe. (gar ein Wunder?)


Verhandlungsschrift vom 12.05.2014

Er hielt weiters fest, dass die neuerliche (radiästhetische?) Überprüfung ergeben habe, dass auch sonst eine vollständige Konformität mit allen geltenden Bestimmungen bestehe und daher das Bauvorhaben als durchführbar und genehmigungsfähig zu bewerten sei.

Dass insbesondere die Lüftungsschächte der Tiefgarage im Abstandsbereich zu den Nachbarparzellen lagen und die Planung nicht den Grundsätzen des anpassbaren Wohnbaues entsprach, hatte auf das Beurteilungsergebnis keinen Einfluss. Auch auf den an sich erforderlichen Personenlift wurde bauwerberinnenfreundlich vergessen.


Zur Frage der Baumassendichte erklärte Robert Pirschl den doch etwas verblüfften Nachbarn, dass diese ohnehin kein subjektives Recht auf Einhaltung der Baumassendichte hätten. Soll heißen: Das geht euch einen Scheiß an. Wenn ich sage, das sind nicht 2.813 m³, sondern nur 1.727 m³, dann ist das so.


Eine sachliche(re) Begründung bzw. Erörterung im Zuge dieser Bauverhandlung, dass und weshalb die Baumassendichte seiner Meinung nach eingehalten wird, nahm er übrigens nicht vor.


Die Nachbarn ließen daraufhin die Berechnung der Baumassendichte nochmals durch einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker überprüfen. Dieser kam wie erwartet zum Schluss, dass die Baumassendichte rund 2,67, anstelle der maximal zulässigen 2,20 betrug. Man könnte das übrigens auch gefahrlos groß schreiben.


Aus dem Überprüfungsbericht des AdTLR vom 20.07.2015

Über ein Jahr später hat dann auch das Amt der Tiroler Landesregierung festgestellt, dass die angeblich durchgeführte und vom Raumplaner geprüfte Baumassenberechnung des Humanenergetikers und Lebensraum-Consulters Pirschl falsch war und die definierte Baumassendichte von 2,20 überschritten wird. Damit ist es sozusagen auch "amtlich", dass die Berechnung des Herrn Pirschl ein völliger Schmarren war.

Unter Berücksichtigung aller Fakten und ausgewählter bioenergetischer, geobiologischer, elektrobiologischer, baubiologischer und geomantischer Gesichtspunkte bleiben für den unbedarften Laien zwei Fragen:

Kann er’s nicht besser, der Pirschl, oder hat er am Ende absichtlich falsch gerechnet?


In beiden Fällen ist er als Bausachverständiger untragbar. Vielleicht ergibt sich ja eine Möglichkeit, ihn in der Gemeinde als Feng-Shui-Berater einzusetzen.



Gewerbe Pirschl

Expertise Pirschl

Damit nicht irgendwer denkt, ich hätte das erfunden ......


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