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Bauchfleck mit Anlauf

Aktualisiert: 12. März 2020


Stellen Sie sich vor, es ist Mai, Sie sitzen beim Frühstück in Ihrer Wohnung und es läutet an der Haustüre. Draußen steht ein freundlicher Mitarbeiter einer Baufirma, der Sie höflich fragt, ob Sie ihr Auto, das Sie auf Ihrem, von der Gemeinde gepachteten Parkplatz abgestellt haben, vielleicht kurz wegstellen könnten. Natürlich machen Sie das. Sie ziehen sich also was an, gehen raus, parken um und dann frühstücken Sie gemütlich weiter.


Eine Stunde später gehen Sie erneut aus dem Haus und stellen fest, dass Ihr Parkplatz, den Sie seit mehr als 15 Jahren gepachtet haben und für den ein aufrechter Pachtvertrag besteht, verschwunden ist. Sie fragen den freundlichen Bauarbeiter von vorhin und der teilt ihnen mit, dass der Parkplatz im Auftrag des Bürgermeisters weggeschoben wurde.


Jetzt werden Sie sich sicher denken, dass so etwas völlig unrealistisch ist. Kein vernünftiger Bürgermeister käme jemals auf die völlig bescheuerte Idee, einen verpachteten Parkplatz ohne ordnungsgemäße Kündigung des Pachtvertrages und ohne vorherige Abstimmung mit dem Pächter wegschieben zu lassen.


Schon gar nicht, wenn es sich dabei um einen Abstellplatz handelt, der einem Wohnhaus in einer Siedlung zugeordnet ist und es sich deshalb um einen Mietvertrag handelt, der dem Mietrechtsgesetz unterstellt ist und aus diesem Grund nur gerichtlich gekündigt werden kann.


Wenn Sie ernsthaft glauben, ein Bürgermeister würde solche Dinge niemals machen, dann kennen Sie Klaus Stocker nicht. Der macht nämlich sowas.


Aus den uns vorliegenden Unterlagen lässt sich der vermutliche Ablauf dieser Aktion mit einiger Sicherheit rekonstruieren.


Am 28. Mai 2019 lässt Bürgermeister Stocker, warum auch immer, die Parkplätze von Winfried und Reinhold P. ohne Vorwarnung „wegschieben“.


Diese finden das nur eingeschränkt lustig und bringen daher am 19. Juni 2019 je eine Besitzstörungsklage gegen die Gemeinde und auch gegen Klaus Stocker persönlich ein. (Dieser Umstand wird weiter hinten in dieser Geschichte noch wichtig.) Die beiden Kläger verlangen, dass der ursprüngliche Zustand binnen einer Frist von 14 Tagen wiederhergestellt wird.


Am 21. August 2019, also fast 3 Monate nach dem Wegschieben, kündigt die Gemeinde mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 die Pachtverträge jener Parkplätze, die der Bürgermeister bereits am 28. Mai wegschieben hat lassen.


Am 31.Oktober 2019 behandelt der Gemeinderat von Wildermieming unter TOP 4 die Neuvergabe der 10 zwischenzeitlich errichteten Ersatzparkplätze, welche nun etwas oberhalb der weggeschobenen Parkplätze angesiedelt sind.


Für die vorhandenen 10 neuen Parkplätze liegen zu diesem Zeitpunkt 12 Vergabeanträge vor. Auch aus diesem Grund ist es daher erforderlich, dass sich der Gemeinderat damit befasst und, so sollte man meinen, nach objektiver Abwägung aller Fürs und Widers, eine nachvollziebare und nicht diskriminierende Vergabeentscheidung trifft.


Eine objektive Abwägung aller Fürs und Widers und das Treffen einer nachvollziebaren und nicht diskriminierenden Vergabeentscheidung schaut im Gemeinderat von Wildermieming, bekanntlich eine Art Agora alpiner Basisdemokratie, ungefähr so aus:


Bgm. Stocker: Im Zuge der Siedlungserweiterung, der Siedlungserweiterung wurden die alten Parkplätze weggeschoben und es wurden neue errichtet. Ursprünglich sind die alten Parkplätze, die Schotterparkplätze, die wurden ursprünglich für die Reihenhäuser am Garben geschaffen. Der Gemeinderat hat dann am 21. August 2019 alle diese Parkplätze gekündigt, zum Jahresende. Alle, die bis dahin Mieter waren, sind alle von mir schriftlich informiert darüber worden. Wir haben gesagt, wenn ihr wieder einen wollts, dann bitte, schreibt mir das kurz, und die habe ich jetzt da, diese Ansuchen um einen Dauerparkplatz in der neuen Siedlung.


10 Dauerparkplätze sind, ich habe jetzt da einen vom Igor P., zwei für den Rene B., einen für die Gabi B., zwei für den Günther H., einen für den Michael J., einen für Walter und Monika C., einen für Klaus Pr., und über den Rechtsanwalt habe ich gekriegt, zwei für den P. Winfried und einen für den P. Reinhold.


Ah, ich denke, die, die ich zuerst gesagt habe, das ist in Ordnung, wir haben ein schriftliches Ansuchen da, die haben alle die Parkplätze schon gehabt.


Für P. Winfried und P. Reinhold tu ich mir brutal schwer, oder viel mehr, ich werde dem nicht zustimmen, die haben einen Parkplatz gehabt, wir haben den weggetan und in der Zwischenzeit verlegt, ich habe sofort eine Besitzstörungsklage gekriegt, wir haben derzeit da oben immer noch Zeug, was einfach herumsteht, wo sie auch über Rechtsanwalt aufgefordert wurden, das zu entfernen, es ist alles nix passiert, im Gegenteil, wir haben uns vor Gericht getroffen, die Richterin hat eingewirkt, hat gesagt, ok, Bürgermeister schau, dass der Gemeinderat diesen Parkplatzvergaben zustimmt, dann ist diese Besitzstörungsklage weg. Ich bin noch gar nicht daheim gewesen, habe ich schon wieder ein Schreiben vom Rechtsanwalt gekriegt, egal was der Gemeinderat zustimmt, die Besitzstörungsklage gegen die Gemeinde und auch gegen mich persönlich bleibt.


Ah, ich muss jetzt an den Martin [Anm. Rupprechter] abgeben, ich muss dem Martin seine Worte wiederholen, wenn ich persönlich einen Mieter hätte, mit dem nur G’scher hätte, dann würde ich dem sicherlich meine Wohnung nicht mehr vermieten. Aber, ihr seid am Wort.


Vize-Bgm. Rupprechter: Jetzt hast du mich erwähnt, jetzt würde ich auch gerne was dazu sagen. Ah, tatsächlich ist es ja nicht so, dass da eine Besitzstörungsklage eingegangen ist, sondern tatsächlich ist es ja so, dass da, ich sage jetzt einfach einmal, ein Drohbrief vom Rechtsanwalt gekommen ist.

[... zur besseren Lesbarkeit gekürzt, den vollständigen Text finden Sie am Ende des Artikels ...]

Dem können wir nicht Folge leisten. Rechtlich bleibt da über eine Besitzstörung, weil ja sein laufender Mietvertrag gestört worden ist, weil wir einfach mit dem Umbau schneller waren, wie gedacht, und somit diese neue Siedlungserweiterung schon da war. Alle anderen haben damit leben können, mit dem, dass sie einfach 10 Meter weiter oben auf einem asphaltierten Parkplatz parken, die zwei Herren nicht.


Und wie du sagst, wenn das mein Mieter wäre, würde ich ihm einfach keinen neuen Vertrag mehr geben. Und wenn wir das jetzt durchrechnen und sagt, wir nehmen jetzt die billigste Variante her, es geht eine einfache Besitzstörungsklage durch, dann wäre es billiger, wenn die 5 Jahre keine Miete bezahlt hätten, und wir jetzt keine Besitzstörungsklage zahlen müssten, als wie wenn, die fünf Jahre Miete zahlen.


Und deswegen ist es mir recht, wenn da der zehnte Parkplatz nicht vergeben wird, und 5 Jahre von mir aus leer bleibt, damit ich mir solche Eskapaden vom Leib halten würde, wäre ich der Vermieter.

Und letztlich sind wir schon da, um das Gemeindegut so gut wie möglich zu verwalten und so geschickt wie möglich zu verwalten, uns deswegen werde ich auch ganz strikt die Hand nicht aufheben, wenn’s um die Vergabe an den Herrn P., an die zwei P. geht.


Soweit, so gut. Der Ex-Bankangestellte Stocker und der Gärtner Rupprechter palavern also über das "G'scher" mit Mietern, deren Besitz durch den Bürgermeister bzw. die Gemeinde gestört wurde, beurteilen komplexe rechtliche Sachverhalte und schwafeln von bestmöglicher und geschickter Gemeindegutsverwaltung.


Inwieweit eine fünfjährige Nichtvermietung mehrer Parkplätze gut und geschickt sein soll, wäre in diesem Zusammenhang übrigens noch zu (er)klären.


Fassen wir das Ganze bis hierhin kurz zusammen: Der brave Bürgermeister Stocker lässt verpachtete Parkplätze wegschieben und die impertinenten Brüder P., die dreisten Kerle, erlauben sich doch glatt, das nicht sehr lustig zu finden und eine Besitzstörungsklage einzubringen.


Das ist wirklich wirklich ein starkes Stück, da hört sich der Spaß dann aber auf.

Die Frage ist nur, für wen.


Guter Rat ist teuer


Der Gemeinderat entscheidet sich nach kurzer, aber aufschlussreicher Diskussion mehrheitlich dafür, der Empfehlung des Bürgermeisters und seines Vizes Folge zu leisten und wählt damit rat-technisch jedenfalls die teuerste Variante.


Weil aber auch "das ordentliche Verscheißen" ein gewisses Mindestmaß an Kompetenz erfordert, muss das Thema eine halbe Stunde später am Ende der Gemeinderatssitzung unter "Allfälliges" dann noch einmal behandelt werden.

GR Prem: Klaus [Stocker], ich müsste noch ganz zurück gehen zum, zu den Dauerparkplätzen. Wir haben jetzt da abgestimmt, dass die einen kriegen. Aber es ist jetzt eigentlich nicht abgestimmt worden, dass die anderen Anträge abgelehnt werden. Nicht, dass uns das auf den Kopf geht. Der hat einen Antrag eingebracht, haben wir den abgelehnt oder nicht abgelehnt? Den haben wir nicht behandelt. Dürfen wir das, dass wir den nicht behandeln?

Bgm. Stocker: Also sein tut das im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

GR Prem: Ja, aber die Gemeinderäte sein jetzt eigentlich, haben nicht abgestimmt, dass sie ihn nicht kriegen. Dass wir im Grunde genommen haben wir diesen Antrag gar nicht behandelt. Dürfen wir das? Nicht dass uns das auf den Kopf fällt. Wäre es nicht gescheiter, dass wir noch einmal abstimmen.

Bgm. Stocker: auf den Kopf fallen kann uns das nie, weil wenn es heißt, wurde nicht vorgebracht, was aber so nicht stimmt, genau.

GR Prem: Ob es nicht gescheiter ist, dass wir da eine Abstimmung machen.

Bgm. Stocker: Dürfen wir das noch einmal aufmachen, diesen Punkt? Dass wir sagen, danke Klaus?

GR Zimmermann: Ich war der Meinung, dass das noch, noch abgelehnt wird. Aber ich bin mit einer Abstimmung auch zufrieden.

GR Prem: Also ich täte jetzt ablehnen und wenn das mit der Ding anders wird, dann kann man ja sagen, wir haben ja so noch einen Parkplatz frei. Aber ich täte das schon, einen geraden Strich ziehen, da ist ein Antrag jetzt gekommen.

Bgm. Stocker: Du hast vollkommen Recht, das machen wir bei einem Ansuchen um einen Baugrund auch so, da wird auch nicht einfach nichts beschlossen, sondern abgelehnt. Mein Versehen, du hast vollkommen Recht. Also wenn wir den noch einmal aufmachen dürfen, dann würde ich sagen, dass wir den TOP 4, die zwei Ansuchen um Parkplätze ablehnen. Als Zusatz.

GR Prem: Ich täte sie getrennt ablehnen, ich würde zuerst, weil es haben ja 2 angesucht. Ich täte den ersten abstimmen, und dann den zweiten.

Bgm. Stocker: Genau


Hier das Ergebnis der Abstimmung:


Die juristische Einschätzung von Bgm. Stocker, dass dieses Vorgehen dem Gemeinderat bzw. der Gemeinde niemals auf den Kopf fallen könne, war wohl, freundlichst formuliert, etwas naiv.


Laut der vom Anwalt der P.'s eingebrachten Besitzstörungsklage vom 19. Juni 2019 stellt sich die Sache übrigens so dar:

  • Die Gebrüder P. sind seit mehr als 15 Jahren Pächter eines Parkplatzes auf Gemeindegrund.

  • Am 28. Mai 2019 hat die Gemeinde Wildermieming die von den P.'s in Bestand genommenen Parkplätze wegschieben lassen und damit deren ruhigen Besitz gestört.

  • Der Auftrag für das Wegschieben wurde von Klaus Stocker persönlich erteilt.

  • Er tat dies in seinem Namen und auch für die Gemeinde Wildermieming.

  • Aus diesen Gründen verlangen die P.'s, den ursprünglichen wiederherzustellen und derartige Störungen künftig zu unterlassen.

  • Weiters verlangen sie die Übernahme der Prozesskosten durch die Gemeinde und Klaus Stocker.


Die Gegenseite, also die Gemeinde und Klaus Stocker, ist der Meinung, dass die Klage der P.'s "schikanös" und "mutwillig" wäre, während ihr eigenes Vorgehen weder eigenmächtig noch benachteiligend war.


Ein spannender Ansatz, wie ich finde. In der verkehrten Welt des Klaus Stocker ist nicht etwa die mutwillige die Zerstörung anderer Leute Besitz schikanös, sondern das rechtliche Vorgehen dagegen, weil die "Störung vernünftigerweise im Verhältnis zur bisherigen Lage einen Nachteil nicht darstellt."


Was vermutlich noch irgendwie argumentierbar gewesen wäre, hätten die Hobbyjuristen im Gemeinderat nicht beschlossen, den P.'s keinen Parkplatz mehr zu geben.


Wie dem auch sei. Irgendwann dürfte es jedenfalls angefangen haben zu dämmern. Stockerdämmerung sozusagen.


Am 13. Jänner 2020 schreib der Anwalt der Gemeinde und von Klaus Stocker an den Anwalt der P.'s folgendes:


"Lieber Freund und Kollege! Ich erlaube mir anzufragen, ob die o.a. Verfahren nicht in der Form erledigt werden könnten, dass Deinerseits die beiden Klagen zurückgezogen und seitens meiner Mandanten die tarifmäßigen Kosten deiner Kanzlei übernommen werden, wofür ich persönlich die Haftung übernehme. Ich darf um kurze Rückäußerung ersuchen und zeichne indessen mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung"


Warme Füße klingen anders.


Da die immer noch widerspenstigen P.'s diese Art von Kuhhandel nicht akzeptieren wollten, kam es am Ende so, wie es kommen musste und es absehbar war.



Nicht zuletzt deshalb, weil die Gemeinde das Grundstück, auf dem sich die weggeschobenen Parkplätze ursprünglich befanden, zwischenzeitlich weiterverkauft hatte und der neue Besitzer mit einer allfälligen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sprich Parkplätze, wohl keine rechte Freude gehabt hätte, musste der Herr Bürgermeister am 03. Feber 2020 einem Vergleich zustimmen, der den P.'s einen auf 5 Jahre unkündbaren Pachtvertrag für zwei neu auszuweisende Parkplätze nördlich der 10 bestehen Abstellplätze zusichert.


Darüber hinaus muss die Gemeinde und Klaus Stocker zur ungeteilten Hand binnen 14 Tagen die anteiligen Kosten des Verfahrens ersetzen.


Soviel zu: "auf den Kopf fallen kann uns das nie."


Am 12. Februar musste der Herr Bürgermeister seinen Bauchfleck dann auch noch vom Gemeinderat absegnen lassen.

Die Formulierung "zur Erfüllung eines Gerichtsurteils" ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht richtig. da es ja kein Urteil gegeben hat, weil ein Vergleich geschlossen wurde. Aber bitte, wir wollen ja nicht kleinlich sein.


Damit ist die Sache aber immer noch nicht zu Ende. (Kein Scherz!)


Der Herr  Bürgermeister und/oder die Gemeinde war nämlich nicht fähig oder willens, bis 14 zu zählen und hat die Frist für die Überweisung der Verfahrenskosten versäumt, was dazu führte, dass gegen den Bürgermeister und die Gemeinde Wildermieming vier Exekutionsverfahren eingeleitet wurden, deren Vollstreckung nur durch Zahlung der Hauptsache wie auch der Kosten in sprichwörtlich letzter Sekunde abgewendet werden konnten. Die zusätzlichen Kosten iHv EUR 944,80 dürften das Kraut in diesem Fall aber auch nicht mehr fetter machen.


Interessant werden dürfte, ob der Bürgermeister für den Schlamassel, den er der Gemeinde eingebrockt hat, diesmal ausnahmsweise selber aufkommt, oder ob er vielleicht doch einen Weg findet, es über die Gemeindekassa abzurechnen.


Die Kosten für den Schmafu (eigener Anwalt, eigene Kosten, Anwalt der Gegenseite, Gerichtskosten, Exekutionskosten, Kosten für die zusätzlichen Parkplätze etc.) dürften jedenfalls beträchtlich sein. Manche behaupten, es wären um die 20.000 Euro. Ohne die Herstellungskosten für die 2 zusätzlichen Parkplätze.


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Hier noch die versprochene Mitschrift der Beschlussfassung für besonders Schmerzbefreite und Freunde der Löwinger Bühne.


Bgm. Stocker: Im Zuge der Siedlungserweiterung, der Siedlungserweiterung wurden die alten Parkplätze weggeschoben und es wurden neue errichtet. Ursprünglich sind die alten Parkplätze, die Schotterparkplätze, die wurden ursprünglich für die Reihenhäuser am Garben geschaffen. Der Gemeinderat hat dann am 21. August 2019 alle diese Parkplätze gekündigt, zum Jahresende, Alle, die bis dahin Mieter waren, sind alle von mir schriftlich informiert darüber worden. Wir haben gesagt, wenn ihr wieder einen wollts, dann bitte, schreibt mir das kurz, und die habe ich jetzt da, diese Ansuchen um einen Dauerparkplatz in der neuen Siedlung.

10 Dauerparkplätze sind, ich habe jetzt da einen vom Igor P., zwei für den Rene B., einen für die Gabi B., zwei für den Günther H., einen für den Michael J., einen für Walter und Monika C., einen für Klaus Pr., und über den Rechtsanwalt habe ich gekriegt, zwei für den P. Winfried und einen für den P. Reinhold.

Ah, ich denke, die, die ich zuerst gesagt habe, das ist in Ordnung, wir haben ein schriftliches Ansuchen da, die haben alle die Parkplätze schon gehabt. Für P. Winfried und P. Reinhold tu ich mir brutal schwer, oder viel mehr, ich werde dem nicht zustimmen, die haben einen Parkplatz gehabt, wir haben den weggetan und in der Zwischenzeit verlegt, ich habe sofort eine Besitzstörungsklage gekriegt, wir haben derzeit da oben immer noch Zeug, was einfach herumsteht, wo sie auch über Rechtsanwalt aufgefordert wurden, das zu entfernen, es ist alles nix passiert, im Gegenteil, wir haben uns vor Gericht getroffen, die Richterin hat eingewirkt, hat gesagt, ok, Bürgermeister schau, dass der Gemeinderat diesen Parkplatzvergaben zustimmt, dann ist diese Besitzstörungsklage weg. Ich bin noch gar nicht daheim gewesen, habe ich schon wieder ein Schreiben vom Rechtsanwalt gekriegt, egal was der Gemeinderat zustimmt, die Besitzstörungsklage gegen die Gemeinde und auch gegen mich persönlich bleibt.

Ah, ich muss jetzt an den Martin abgeben, ich muss dem Martin seine Worte wiederholen, wenn ich persönlich einen Mieter hätte, mit dem nur G’scher hätte, dann würde ich dem sicherlich meine Wohnung nicht mehr vermieten.

Aber, ihr seid am Wort.

Vize-Bgm. Rupprechter: Jetzt hast du mich erwähnt, jetzt würde ich auch gerne was dazu sagen. Ah, tatsächlich ist es ja nicht so, dass da eine Besitzstörungsklage eingegangen ist, sondern tatsächlich ist es ja so, dass da, ich sage jetzt einfach einmal, ein Drohbrief vom Rechtsanwalt gekommen ist. Sachlage ist ja die. Es sind die Schotterparkplätze, waren noch intakt, da sind schon die neuen Parkplätze zur Verfügung gestanden. Die Parkplatzbesitzer haben ja ein Schreiben gekriegt von der Gemeinde, dass das zu wechseln wäre, dass das hinauf kommt. Pöschl hat darauf hin eine Aufforderung geschickt, 20.000 Euro Cash zu überweisen, plus 4.000 Euro Honorar für den wackeren Rechtsanwalt, da wir von der Gemeindeseite her, und das haben wir jetzt eigentlich besprochen, und auch die Gemeinde gesagt hat, na bitte, das kann es jetzt aber nicht sein, der hat immer einen Parkplatz zur Verfügung gehabt, und verlangt da 20.000 Euro, nur weil er jetzt asphaltiert und 10 Meter weiter oben ist.

Dem können wir nicht Folge leisten. Rechtlich bleibt da über eine Besitzstörung, weil ja sein laufender Mietvertrag gestört worden ist, weil wir einfach mit dem Umbau schneller waren, wie gedacht, und somit diese neue Siedlungserweiterung schon da war. Alle anderen haben damit leben können, mit dem, dass sie einfach 10 Meter weiter oben auf einem asphaltierten Parkplatz parken, die zwei Herren nicht.

Und wie du sagst, wenn das mein Mieter wäre, würde ich ihm einfach keinen neuen Vertrag mehr geben. Und wenn wir das jetzt durchrechnen und sagt, wir nehmen jetzt die billigste Variante her, es geht eine einfache Besitzstörungsklage durch, dann wäre es billiger, wenn die 5 Jahre keine Miete bezahlt hätten, und wir jetzt keine Besitzstörungsklage zahlen müssten, als wie wenn, die fünf Jahre Miete zahlen.

Und deswegen ist es mir recht, wenn da der zehnte Parkplatz nicht vergeben wird, und 5 Jahre von mir aus leer bleibt, damit ich mir solche Eskapaden vom Leib halten würde, wäre ich der Vermieter.

Und letztlich sind wir schon da, um das Gemeindegut so gut wie möglich zu verwalten und so geschickt wie möglich zu verwalten, uns deswegen werde ich auch ganz strikt die Hand nicht aufheben, wenn’s um die Vergabe an den Herrn P., an die zwei P. geht.

GR Fink: Jetzt zwei Schritte zurück. Dauerparkplätze, Vergabe, Vergaberichtlinien.

Bgm. Stocker (unterbricht): Also bisher waren so Verträge gemacht, die sind günstig, das muss ich auch sagen, also 6 Euro pro Monat, die Gemeinde leistet aber nichts dazu. Hat jetzt natürlich asphaltiert, leistet aber sonst nichts dazu. Tut weder räumen noch sonst was. Die Verträge waren insgesamt nicht schlecht, Aber was ein bissel im Nachhinein jetzt schlecht war, dass die Gemeinde ausschließlich ein Kündigungsrecht hat, zum 31. Dezember, wenn es bis 30.09. ausgesprochen ist. Deshalb haben wir im August ja noch gekündigt. Ich denke bei so einem Parkplatz, fixfertig asphaltiert, da ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, ist da lang, auf beider Seiten. Was soll’s, da braucht man nichts versäumen, und gar nichts. Nur für Kraftfahrzeuge, angemeldete Kraftfahrzeuge. Sonst sind die Verträge nicht schlecht.

GR Fink: Und eines wird abgeändert?

Bgm. Stocker: Die Kündigung schon, ja. Auf drei Monate höchsten. Täte ich vorschlagen.

GR Fink: Die Miete beträgt weiterhin 6 Euro?

Bgm. Stocker: Ich sage, die Reihenhausanlagen haben dazumal natürlich, ja wie soll ich das sagen, die sind bewilligt worden, klar mit Abstellplätzenregeln. Man ist aber schnell einmal von Seiten der Gemeinde draufgekommen, das ist zu wenig. Klar. Was passiert? Sie bleiben auf der Straße stehen, und ähnliches. Also hat dazumal sehr weitsichtig der Gemeinderat gesagt, wir machen da eine Fläche, bitte parkt dahin und gebt uns eine kleine Entschädigung.

Ob du jetzt 8 Euro oder 10 Euro verlangst, viel ist es nicht um.

GR Fink: Aber wir wollen es ja auch wissen.

Bgm. Stocker: Bitte?

Fink: Aber wir wollen es ja auch wissen.

Stocker: Ja, viel ist nicht um. Eben, deswegen. Ich täte ….

GR Fink (unterbricht): Aber wir wollen es aber auch wissen. Hast jetzt mit ihnen schon einen Preis ausgemacht?

Bgm. Stocker: Nein. Nein, ich habe noch keinen Preis ausgemacht. Nana, nana.

GR Fink: Aber angesucht haben ja nicht nur die Reihenhäusler, weil aus drei Parkplätzen hat man 5 Häuser gemacht. Es haben andere ja auch angesucht.

Bgm. Stocker: Ja, die rechte Zeile herauf. Die haben aber schon einen gehabt. C. Walter und Martin zum Beispiel haben schon einen gehabt. Zwei, ja. Nein, einen.

Die Gabi B. hat einen, Günther R., zwei, auch gehabt. P. Igor, neu einen, hat keinen gehabt. J. Michael, gehabt einen, wieder einen. P. Rene, gehabt zwei, wieder zwei. C. Walter und die Monika, einen, wieder einen. Und der Klaus P., als, weil er eine Firma hat, hat zusätzlich angesucht.

GR Fink: Einen?

Bgm. Stocker: Einen.

GR Fink: Dann haben wir einen noch frei.

Bgm. Stocker: Ja.

GR Fink: Das heißt, von den P. täte sowieso nur einer ein kriegen, zur Verfügung stehen. Außer man schmeißt einen anderen raus.

Bgm. Stocker: Genau. Genau. Ganz genau so ist es, aber ..

GR Prem: Die Gemeinde muss aber nicht heute alle 10 vergeben, mit Gewalt. Von dem her gesehen. Aber ich muss dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister schon zustimmen. Wenn heute irgendwelche Mieter Probleme wirklich machen, dann sind die anderen, die das ganz normal hingenommen haben, dass der Parkplatz verlegt wird, die haben das ganz normal hingenommen,. Die haben nicht 20.000 Euro verlangt. Wenn das bei den anderen durchgeht und sie kriegen deswegen genauso einen Parkplatz wieder, dann sind die anderen ja … dann hätten wir eigentlich ja auch ein bisschen ein Geld verlangen können, dass wir übersiedeln müssen. Sein mir so … wie sagt man das …

GR Fink: Einen Rechtsanspruch hat ja keiner.

GR Prem: Nein, aber ich sag nur, von dem her.

GV Zauscher: Wie kommt man denn überhaupt zu den 20.000 Euro.

Bgm. Stocker: Das bitte ich den Kläger zu fragen, Isabella. Ich weiß es auch nicht. Ich weiß es auch nicht.

GR Fink: ich hätte jetzt schon noch gern gewußt, wie viel wir da jetzt Miete verlangen.

Bgm Stocker: Sagt es mir …. Sagt es mir

Fink: Türkischer Basar da, oder wie?

Bgm. Stocker: Bisher 5 Euro plus Mehrwertsteuer. 6 Euro unasphaltiert. Schotterparkplatz.

GR Zimmermann: Wie ist denn das eigentlich mit der Schneeräumung? Da muss aber nicht die Gemeinde aufkommen, oder? Wenn der vermietet ist, ist der …?

Bgm. Stocker: Das steht auch in den Verträgen. Schneeräumung selber zuständig.

GR Fink: Und abstellen darf man nur ein angemeldetes KFZ.

Bgm. Stocker: Ja

GR Fink: Also vom Preis her, unverschämt muss man nicht werden, aber ein bisschen anpassen wird man es müssen.

Das mit der Bewerbung Pöschl würde ich lieber so formulieren, man wartet ab, was bei dem Gerichtsverfahren herauskommt und dann wird entschieden.

GR Zimmermann: Diese Richterin hat auch eine Empfehlung abgegeben. Es war doch ein Wunsch da, ob wir den Parkplatz für wieviel Jahre?

Bgm. Stocker : 6 Jahre, unkündbar. Ja, eigentlich hat die Richterin dann schon eingewirkt. Sie hat gesagt, gebt ihm die sechs Jahre, dann haben wir eine Ruh mit diesen blöden Klagen, hat die Richterin selber im Wortlaut gesagt, ich habe gesagt ich kann mir das nicht vorstellen, ich werde den Gemeinderat fragen, geht ja nicht anders. Aber ich bin noch gar nicht daheim gewesen, war das wieder obsolet, weil ich habe schon wieder ein Schreiben gehabt, egal was der Gemeinderat beschließt, sie werden das einklagen.

Sowas haben wir jetzt für einen Preis?

Vize-Bgm. Rupprechter: Ich würde 20 Prozent hinauf gehen, dann sind es 6 Euro netto. Das macht jetzt keinen arm und wir werden so und anders nicht eine wohlhabende Gemeinde werden. Es tut auch nicht wirklich weh. Es ist jetzt ein schönerer Parkplatz …

GR Fink: Also neun Parkplätze sind jetzt vergeben, einer ist frei. Wieso behalten wir uns den nicht quasi als Besucherparkplatz?

GR Zimmermann: Dann müssen wir ja Schneeräumen

Bgm. Stocker: 6 Euro plus Mehrwertsteuer netto, an diese Parkplätze, ist das in Ordnung? Wer damit einverstanden ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. 6 plus Mehrwertsteuer. Gut. Dann die Vergabe.

Bgm. Stocker: 6 plus Mehrwertsteuer, drei Monate Kündigungsfrist. Einstimmig?

Dann an Gabi B., Günther R., Igor P., Michael J., Rene, P., Klaus P. und Walter C.

GR Fink: Kannst du bitte die Schwester von mir weglassen von der ersten Abstimmung.

Bgm. Stocker: Da geht es aber, Matthias, um 6 Euro im Monat, da wird die Befangenheit nicht gerade groß sein.

GR Fink: ich weiß, das ist mir egal.

Bgm Stocker: Dann machen wir 2 Abstimmungen, oder 3, egal.

Also die Gabi B. alle außer du. Einstimmig.

Alle außer dem Klaus P., darf ich auch mit einer Enthaltung, oder Nichtmitstimmung, protokollieren.

Vielen Dank.


Weiter gehts dann unter „Allfälliges“


GR Prem: Klaus ich müsste noch ganz zurück gehen zum, zu den Dauerparkplätzen. Wir haben jetzt da abgestimmt, dass die einen kriegen. Aber es ist jetzt eigentlich nicht abgestimmt worden, dass die anderen Anträge abgelehnt werden. Nicht, dass uns das auf den Kopf geht. Der hat einen Antrag eingebracht, haben wir den abgelehnt oder nicht abgelehnt? Den haben wir nicht behandelt. Dürfen wir das, dass wir den nicht behandeln?

Bgm. Stocker: Also sein tut das im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

GR Prem: Ja, aber die Gemeinderäte sein jetzt eigentlich, haben nicht abgestimmt, dass sie ihn nicht kriegen. Dass wir im Grunde genommen haben wir diesen Antrag gar nicht behandelt. Dürfen wir das? Nicht dass uns das auf den Kopf fällt. Wäre es nicht gescheiter, dass wir noch einmal abstimmen.

Bgm. Stocker: auf den Kopf fallen kann uns das nie, weil wenn es heißt, wurde nicht vorgebracht, was aber so nicht stimmt, genau.

GR Prem: Ob es nicht gescheiter ist, dass wir da eine Abstimmung machen.

Bgm. Stocker Dürfen wir das noch einmal aufmachen, diesen Punkt, dass wir sagen, danke Klaus

GR Zimmermann: Ich war der Meinung, dass das noch, noch abgelehnt wird. Aber ich bin mit einer Abstimmung auch zufrieden.

GR Prem: Also ich täte jetzt ablehnen und wenn das mit der Ding anders wird, dann kann man ja sagen, wir haben ja so noch einen Parkplatz frei. Aber ich täte das schon, einen geraden Strich ziehen, da ist ein Antrag jetzt gekommen.

Bgm. Stocker: Du hast vollkommen Recht, das machen wir bei einem Ansuchen um einen Baugrund auch so, da wird auch nicht einfach nichts beschlossen, sondern abgelehnt. Mein Versehen, du hast vollkommen Recht. Also wenn wir den noch einmal aufmachen dürfen, dann würde ich sagen, dass wir den TOP 4, die zwei Ansuchen um Parkplätze ablehnen. Als Zusatz.

GR Prem: Ich täte sie getrennt ablehnen, ich würde zuerst, weil es haben ja 2 angesucht. Ich täte den ersten abstimmen, und dann den zweiten.

Bgm. Stocker: Genau

Gr Zimmermann: Also ich würde eigentlich meine Stimme da gerne enthalten.

Stocker: Stimmen wir einfach ab, ganz normal.

Dann kommen wir zum TOP 4, wer ist dafür, dass der Winfried P. 2 Parkplätze kriegt? Wer ist dagegen? Und wer enthält sich der Stimme? Zwei.

Wer ist dafür, dass der P. Reinhold einen Parkplatz kriegt? Wer ist dagegen? Und wer enthält sich der Stimme? Zwei.

Danke Klaus





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