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Badman & Robi

  • Autorenbild: Sd
    Sd
  • 4. März 2020
  • 3 Min. Lesezeit

Immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass Recht und Ordnung die Oberhand gewinnen oder das Gute in Wildermieming obsiegen könnte, sind sie zur Stelle: Klaus Stocker und Robert Pirschl.


Wie aus dem Nichts tauchen dann, so hat es den Anschein, Badman und Robi auf, um das Unmögliche möglich zu machen und einen in Not Geratenen aus den Klauen des Gesetzgebers zu befreien.


Das ist mitunter kein leichtes Unterfangen für unsere zwei Helden.


Jüngstes Zeugnis für ihren "heroischen" Kampf gegen Recht und Ordnung ist die desaströse Vorbereitung und Abwicklung eines Verfahrens zur nachträglichen baurechtlichen Bewilligung eines Umbaus einer bestehenden Garage in eine Wohnung.


Eines möchte ich an dieser Stelle festhalten: Es geht hier nicht darum, dem Bauwerber irgendwelche Vorhaltungen zu machen oder gar die rechtliche Sanierung zu erschweren. Im Gegenteil.


Es ist in den allermeisten Fällen auch völlig in Ordnung, bei entsprechendem Bedarf aus einer Garage einen Wohnraum zu machen.


Es geht also nicht um den Bauwerber, nicht um die Nachbarn, auch nicht darum, wie es dazu gekommen ist, es geht vielmehr darum, wie der Herr Bürgermeister solche Sachen angeht, wie er mit Gemeindebürgern umspringt und was die Art und Weise seines Vorgehens möglicherweise über seine persönliche Vorstellung von Recht und Ordnung verrät.


Und es geht natürlich auch darum, welche Nachteile sein mehr als nur ungeschicktes Vorgehen für alle Beteiligten, ihn eingeschlossen, mit sich bringt. Es schadet nämlich deutlich mehr, als dass es hilft.


Am Ende sollte, zumindest in diesem Fall, die vollständige rechtliche Sanierung dieses „Schiefstandes“ möglich sein, ohne gröbere rechtliche und finanzielle Probleme für den Konsenswerber und ohne das Gefühl bei den Nachbarn, von der Gemeinde und dem Bürgermeister nicht ernst genommen, unter Druck gesetzt oder gar verarscht worden zu sein.


Worum geht es also?


Die Bauwerber, so steht es im Bauansuchen, "beabsichtigen" die Errichtung einer neuen Wohnung durch Umbau der bestehenden Garage, des Lagerraumes und des anschließenden Wintergartens.


Das Problem bei der Sache ist, dass der angeblich erst geplante Umbau in Wirklichkeit schon erledigt ist.


Wenn man diesen Umbau nun rechtlich sanieren möchte, dann muss man, unabhängig davon, ob man das will oder nicht, auch in Wildermieming zumindest ein Bauansuchen stellen, die Nachbarn verständigen und in der Regel auch eine Bauverhandlung durchführen.


Was wiederum vielleicht ein wenig mühsam ist, wenn man als Bürgermeister mit dem Bauwerber, den Nachbarn und dem Bausachverständigen vor dem Haus steht und dann vielleicht noch alle so tun müssen, als hätte der unschwer erkennbare, bereits erfolgte Umbau noch gar nicht stattgefunden.


Klaus Stocker weiß natürlich, dass dieser „beabsichtigte“ Umbau schon längst durchgeführt wurde. Er wohnt ja in der Nachbarschaft und wurde darüber nach meiner Information spätestens am 23.01.2020 in Kenntnis gesetzt.


Vermutlich aus diesem Grund tut er jetzt so, als gäbe es das alles noch nicht, sieht deshalb "aus verfahrensökonomischen Gründen von der Durchführung einer Bauverhandlung" ab und begnügt sich mit einer "schriftlichen Stellungnahme des hochbautechnischen Sachverständigen" Pirschl auf Basis der eingereichten Pläne.


Der Herr Professor hat die vorgelegten Pläne natürlich geprüft und, wen wundert's, eine "vollständige Konformität mit allen geltenden Bestimmungen" festgestellt.


Den kleinen Mangel, dass der Umbau längst erfolgt ist und es bei dieser peinlichen Chose nur mehr darum geht, den bereits erfolgten Umbau zu legitimieren, das konnte der Herr Pirschl aus der Ferne und so ganz ohne handfesten Beweis natürlich nicht feststellen. Wurde der Gute von Klaus Stocker am Ende gar getäuscht?



§ 45. (1) Tatsachen, die bei der Behörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises.

(2) Im Übrigen hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht.

(3) Den Parteien ist Gelegenheit zu geben, vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen.

§ 46. Als Beweismittel kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist.


Wenn also alle wissen, dass der Umbau bereits erfolgt ist und im Grunde keiner der Nachbarn ursprünglich was dagegen hatte, warum inszeniert dann Klaus Stocker diese alles andere als zweckdienliche Farce eines Ermittlungsverfahrens und schadet damit nicht nur dem Bauwerber und den Nachbarn, sondern am Ende auch sich selbst?


Wieso sucht er vorab keine einvernehmliche und mit allen abgestimmte Lösung, sondern versucht, angeblich, einen Nachbarn mit zweifelhaften „Angeboten“ unter Druck zu setzen, während dieser gerade bei seinem Anwalt sitzt, der Anwalt das Telefonat mithört, darüber ein Protokoll anfertigt und dieses an diverse Behörden weiterleitet?


Die Parteien haben nun jedenfalls 14 Tage Zeit, um zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen.


Wie man hört, sollen auf Grund der wenig geeigneten Vorgehensweise von Klaus Stocker bereits Einwendungen vorliegen und es wurde auch der Antrag auf Anberaumung einer Bauverhandlung unter Beiziehung des Herrn Pirschl gestellt, damit dieser vor Ort zu seinen Ausführungen Stellung nehmen kann.


Das von Klaus Stocker inszenierte Theater geht also weiter und er schadet damit am Ende Freund und Feind.



Anm: Auch wenn in diesem Fall auf das dekorative Einfügen von screen shots verzichtet wurde, darf davon ausgegangen werden, dass dem Verfasser dieses Artikels die entsprechenden Unterlagen vorliegen.








 
 
 

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