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Bürgermut




Zum Bebauungsplan für das Bauprojekt der ULTIMATE Bau GmbH am Grundstück Grießlehnweg 6 sind, so hört man, rund 200 ablehnende Stellungnahmen von Wildermieminger Bürgerinnen und Bürger eingegangen.


Das wären etwas mehr als 20 Prozent der Gesamtbevölkerung und deutlich mehr, wie für die Durchführung einer Volksbefragung notwendig wären.


Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben dazu in den letzten Wochen mit sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern ebenso gute wie wertvolle Gespräche geführt und durchwegs positives Feedback erhalten.


Vielen Dank dafür!


Wir mussten die Menschen aber nicht wirklich überzeugen oder überreden. Im Gegenteil, vielen gingen die Forderungen der Bürgerinitiative nicht weit genug.

Dies auch deshalb, weil im Zuge der Diskussion ein immer noch gültiger Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1998 aufgetaucht ist, von dem der aktuelle Gemeinderat anscheinend keine Ahnung hatte.


Dieser Beschluss besagt, dass bei der Errichtung von Eigentumswohn- bzw. Reihenhausanlagen durch Bauträgergesellschaften mindestens 75 Prozent der Wohneinheiten an Wildermieminger BürgerInnen verkauft werden müssen, wobei unter dem Begriff „Wildermieminger BürgerIn“ eine mindestens 10-jährige Ansässigkeit mit Hauptwohnsitz im Zeitraum der letzten 10 Jahre – ununterbrochen – zu verstehen ist.


Der Beschluss sah und sieht weiters vor, dass der Bauträger diese Quote vor Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung, jedenfalls aber vor Baubeginn, mittels Kauf- oder Vorverkaufsverträgen nachweisen muss.


Sollte sich nach Abschluss des Bauvorhabens herausstellen, dass die 75-Prozentklausel nicht eingehalten wurde, so wäre der Bauträger verpflichtet, der Gemeinde Wildermieming eine Pönalstrafe in der Höhe von damals 500.000 Schilling pro Einheit, die nicht an Wildermieminger Bürgerinnen und Bürger verkauft wurde, zu bezahlen.


Für das aktuelle Bauvorhaben der ULTIMATE Bau GmbH wären es bei entsprechender Wertsicherung heute bereits 53.414 Euro für jede nicht an Wildermieminger Bürgerinnen und Bürger verkaufte Wohnung aus dem 75-Prozent-Topf.


Klar ist inzwischen jedenfalls auch, dass ein allfälliger Beharrungsbeschluss des Gemeinderats wohl zu gröberen Verwerfungen in der Gemeinde führen würde, ist doch die Ablehnung fraktionsübergreifend und mehrheitlich.


Tiroler Tageszeitung 08.10.2019, Mag. Thomas Parth

Auch wenn (aus zum Teil sehr persönlichen, aber nachvollziehbaren Gründen) dieses Mal noch nicht alle, die gegen den Ausverkauf unserer Siedlung sind, auch eine Stellungnahme abgeben wollten, so befürwortet doch die überwiegende Mehrheit der Wildermiemingerinnen und Wildermieminger die Gründung der Bürgerinitiative und trägt deren Anliegen und Forderungen aktiv mit. Und auch die Presse interessiert sich inzwischen für dieses Thema.


Die Menschen wollen gehört und ernst genommen werden.


Nun liegt der Ball beim Bürgermeister und seinem Gemeinderat.

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