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2. Brief an den Bürgermeister

  • Autorenbild: Sd
    Sd
  • 27. Nov. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Bürgermeister Stocker hat auf mein Schreiben vom 31.10.2019 (hier) trotz seines Versprechens, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, leider nicht reagiert. Vielleicht hat es mit der Zustellung ein Problem geben. Kann ja sein.


Ich habe daher einen zweiten Versuch gestartet. Sozusagen über eine sichere Leitung.

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Übrigens: Wissentlicher Befugnismissbrauch mit bedingter Schädigungsabsicht im Bereich der Hoheitsverwaltung, manche bezeichnen das im Sinne der besseren Verständlichkeit auch als Amtsmissbrauch, ist ein Verbrechen, das in seiner einfachsten Begehungsform mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht ist.


Bezogen auf die Gemeinde wäre das jedenfalls für all jene tatbildlichen Handlungen relevant, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung gesetzt werden. Zum Beispiel, wenn ein Bürgermeister als Baubehörde eine Baubewilligung auf einem hiefür raumordnungsrechtlich nicht zulässigen Grundstück erteilen würde. Was wiederum so gut wie nie vorkommen dürfte ...


Hier veröffentlichen wir dann gerne die Antwort des Herrn Bürgermeisters:

........



 
 
 

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