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Zur Hütte her kommet, oh kommet doch all

  • Autorenbild: Sd
    Sd
  • 21. Dez. 2019
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Jan. 2020


Zu Weihnachten, da möchten die Menschen gerne nette Geschichten lesen, am besten irgendwas mit Hirten, Ochs, Stall und natürlich mit einer Herberge.


Kein Problem, auch diese Geschichten gibt es in Wildermieming. Hier ist eine, die ich neulich im Dorf gehört habe:


Es begab sich Im Jahre 1987, dass der Bauer Hermann Z. bei der Gemeinde Wildermieming den Neubau eines Alpstalles mit einem Schlafplatz für einen Hirten am Strassberg beantragte.


Die Grundparzelle 1894, KG Wildermieming, auf welcher dieser Alpstall errichtet werden sollte, gehört Hermann Z., sie ist 11.290 m² groß und befindet sich nach dem damals wie heute gültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wildermieming im Freiland.



Der landwirtschaftliche Betrieb von Hermann Z. umfasste damals übrigens einen Viehbestand von 10 Kühen und 15 Stück Jungvieh. Von einem Ochsen ist nichts überliefert, aber zumindest die Kühe und das Jungvieh dürften als dessen Substitut durchgehen.


Die zukünftige Lage des zu errichtenden Stalles wurde, so erzählt man sich, an Ort und Stelle ausgepflockt, vom Vermessungsbüro DI Florian, Telfs, ordnungsgemäß vermessen und ein entsprechender Lageplan für die Einreichung angefertigt. Die Zufahrt sollte über öffentliches Gut sowie über das eigene Grundstück erfolgen.


Eingereichter Lageplan mit dem ausgepflockten Standort des Stalles (rot)

Die Wasserversorgung für die Viehtränke sollte durch das Legen eines Wasserschlauches vom nahe gelegenen Alplbach über Gemeindegrund bewerkstelligt werden. Eine Trinkwasserversorgung für Menschen war eben so wenig vorgesehen wie ein Kanal- oder Stromanschluss.


Das Bauvorhaben wurde damals wie folgt beschrieben:


Auf Punktfundamenten werden die Außenwände als Riegelfachwerk gebildet. Die Dachneigung beträgt 20 Grad, die Dachdeckung wird mit braunen Dachschindeln durchgeführt, die Einzelfeuerung soll mit Holz bzw. Kohle erfolgen.


Neben der allgemeinen Verpflichtung, die Tiroler Bauordnung einzuhalten, wurden unter anderem folgende Auflagen erteilt:


2.) … Unbefugte Abweichungen vom genehmigten bzw. amtlich berichtigten Plan oder eine Änderung der Zweckbestimmung des Baues und einzelner Räume sind unstatthaft.


4.) … Der Eigentümer der baulichen Anlage hat dafür zu sorgen, dass die Anlage in einem der Bewilligung entsprechenden Zustand gehalten wird


7.) Nach Fertigstellung des Baues und nach Durchführung der im Baubescheid vorgeschriebenen Bedingungen ist lt. § 43 TBO beim zuständigen Gemeindeamt unaufgefordert um die Benützungsbewilligung anzusuchen.


10.) Die Düngerstätte ist mit einem undurchlässigen Boden mit erhöhter Randeinfassung zu erstellen.


11.) Eine Jauchengrube ist wasserdicht herzustellen und gegebenenfalls tragfähig abzudecken, der Inhalt ist nach Bedarf auszulegen.


12.) Die im Gutachten des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abt. IIIc, Naturschutzbehörde, vorgeschriebenen Bedingungen sind einzuhalten und die Richtlinien zu beachten.


13.) Jede Änderung der Zweckbestimmung „Landwirtschaftlich genutzte Almhütte mit Stall, Wirtschaftsraum und Schlafplatz“ ist unstatthaft


Soweit, so gut. Oder eben auch nicht.


Wenn wir wohlwollend davon ausgehen wollen, dass der Alpstall samt Schlaf- und Kochgelegenheit für einen Hirten zumindest ursprünglich einmal plan- und bescheidgemäß ausgeführt wurde, dann ergeben sich dazu aus heutiger Sicht ein paar interessante Fragen.

Beginnen wir mit der Lage


Lag der ursprüngliche Alpstall – zumindest dem Papier nach – noch zur Gänze auf der Parzelle 1894 von Hermann Z., so befindet er sich heute, man glaubt es kaum, zu ca. 2 Drittel auf der Parzelle 1893 und somit auf öffentlichem Gut.


Das kling ziemlich verrückt und das ist es vermutlich auch. Ich würde sagen, ungefähr 6 bis 8 Meter.


So wie es aussieht, wurde die ehemalige Vorderseite des Stalles irgendwann zwischen 1987 und 2016 wie durch ein Wunder zu dessen Rückseite und der Stall, von der südlichen Grundgrenze aus gesehen, nicht wie genehmigt nach hinten, sondern nach vorne in Richtung GP 1893 gebaut.


Die Punktfundamente der ehemaligen Vorderseite sind nun offenbar jene der Rückseite.


Und nochmals zum Vergleich ....


Damit befindet sich „der Stall“ nunmehr zu einem überwiegenden Anteil auf Gemeindegrund .


Planabweichung und Zweckbestimmung


Wir erinnern uns an dieser Stelle nochmals kurz an den Bescheid:


Die Düngerstätte ist mit einem undurchlässigen Boden mit erhöhter Randeinfassung zu erstellen.


Eine Jauchengrube ist wasserdicht herzustellen und gegebenenfalls tragfähig abzudecken, der Inhalt ist nach Bedarf auszulegen.


Unbefugte Abweichungen vom genehmigten bzw. amtlich berichtigten Plan oder eine Änderung der Zweckbestimmung des Baues und einzelner Räume sind unstatthaft .....


Die Düngerstätte
Die Düngerstätte

Möglicherweise handelt es sich hier um eine geringfügige Planabweichung.


Schauen wir uns zur Sicherheit auch noch die Zweckbestimmung an: Landwirtschaftlich genutzte Almhütte mit Stall ist es wohl eher nicht (mehr).

Wobei, vielleicht geht „das Melken“ von Deutschen Urlaubsgästen in Wildermieming ja als landwirtschaftliche Nutzung durch.

Der ursprüngliche Stall hat sich zwischenzeitlich, wie durch ein zweites Wunder, nicht nur bewegt, sondern sich auch noch in ein Ferienhaus verwandelt. Man sollte  ob des doppelten Wunders vielleicht die Errichtung einer Wallfahrtskirche zu Ehren der „Hl. Isabella am Stockerboden“ in Betracht ziehen.


Dieses geländegängige Ferienhaus wird in der schneefreien Zeit jedenfalls seit Jahren vorzugsweise an Gäste aus Deutschland vermietet und auf diversen Internetportalen angepriesen.

screenshot vom 28.11.2019
screenshot vom 28.11.2019
screenshot vom 28.11.2019

Nachstehend ein kleiner Auszug aus dem Gästebuch, welches aufmerksame Mitbürger freundlicherweise angelegt haben.


Die Zufahrt zur “Alm“ ist für normalsterbliche Tiroler übrigens nur dann erlaubt, wenn sie zB als Grundbesitzer oder Jäger entsprechend berechtigt sind und damit über einen Schlüssel für den Schranken am Zufahrtsweg verfügen.


Fassen wir an dieser Stelle den vorläufigen Zwischenstand nun kurz zusammen:


So wie man es erzählt, wurde eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Almhütte mit Stall ohne entsprechende Genehmigung und Widmung versetzt und umgebaut und es wird diese, nunmehr überwiegend auf Gemeindegrund stehend, als Ferienhaus vermietet. Zumindest offiziell ohne Trinkwasser, Strom- und Kanalanschluss. Dafür aber ganz sicher und ganz offiziell mit Rechnung, Finanzamt und Kurtaxe. Oder?


Es kommt aber noch besser.


Glaubt man der Homepage und den Unterlagen des ehemaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (heute BMNT), dann wurde für dieses - illegale - Ferienhaus auch noch eine Förderung beantragt und diese offenbar auch gewährt.


Da fragt man sich natürlich, wie es möglich ist, dass solche Machenschaften niemandem auffallen. Ganz besonders deshalb, weil der Weg von Wildermieming ins Alpl, einem bei Einheimischen wie Gästen äußerst beliebten Ausflugsziel, direkt am Ferienhaus vorbei führt.


Nun, es fällt vielen Menschen auf und die Fotos von den Autos der Urlaubsgäste habe ich natürlich auch nicht selbst gemacht.

Bereits im Jahr 2016 gab es dazu eine Anzeige sowie eine Anfrage im Gemeinderat.


Isabella Z., damals wie heute Gattin von Hermann Z., Gemeinderätin, Mitglied der Bürgermeisterliste „Frischer Wind“ von Bgm. Klaus Stocker, Mitglied des Bauausschusses und Gemeindevorstand, erklärte am 14. Dezember 2016 in öffentlicher Gemeinderatssitzung, dass das Ferienhaus nicht vermietet würde und, dass man sich, sollte es vermietet werden, um eine entsprechende Widmung bemühen würde.


Protokoll der GR-Sitzung vom 14.12.2016

Die Äußerung von GRin Zauscher war, was die Vermietung betrifft, in diesem Moment und noch bis ungefähr Mai 2017 natürlich völlig korrekt. Es war damals ja Mitte Dezember und eine Vermietung zu diesem Zeitpunkt gar nicht vorgesehen, weil Winter.


Was die angestrebte Widmung betrifft, sehe ich jedoch ein gewisses Problem. Ein Schwarzbau auf Gemeindegrund dürfte sogar in Wildermieming nur sehr schwer eine Widmung bekommen.


Ab dem nächsten Frühjahr wurde, wie die Fotos belegen, jedenfalls wieder munter vermietet. Von einer entsprechenden Widmung oder Genehmigung ist hingegen nichts bekannt.


Damit kommen wir - wieder einmal - zur Frage, weshalb Bürgermeister Stocker, sollte sich das alles wie beschrieben zugetragen haben, nicht einschreitet.

Vermutlich aus dem selben Grund, aus dem er der Familie Z. kürzlich einen an sich nicht genehmigungsfähigen Zubau auf ihrer Hofstelle genehmigt hat und bei den dort inzwischen weit fortgeschrittenen Bauarbeiten ebenfalls nicht einschreitet.


Der rechte Glaube versetzt in Tirol offenbar nicht nur Berge, sondern manchmal auch Hütten.


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Freut euch, ihr Christen, freuet euch sehr .... eine Fortsetzung folgt


Allfällige Ergänzungen oder Richtigstellungen werden jederzeit gerne angenommen. Sollte der Herr Bürgermeister ausnahmsweise dazu Stellung nehmen wollen, dann werden wir natürlich auch seine Stellungnahme veröffentlichen.












 
 
 

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